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Systemtrenner Trinkwasser

Sicherheitstrennstationen Kategorie 5 (Systemtrenner Typ AB)

Sicherheitstrennstationen Kategorie 5 bieten den höchsten Schutz für Ihr Trinkwasser. Sie trennen das öffentliche Trinkwassernetz physikalisch von Flüssigkeiten der Gefährdungsklasse 5 nach DIN EN 1717 – mit freiem Auslauf (Typ AB).

Diese hochwertigen Trinkwassertrennstationen sind unverzichtbar, wenn kontaminiertes Wasser (z. B. aus Regenwassernutzung, Landwirtschaft, Stallanlagen, Gewerbe oder Beregnungsanlagen) nicht ins Trinkwassernetz zurückfließen darf. Sie erfüllen die strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung und verhindern zuverlässig Rückverkeimung.

Ihre Vorteile:

  • Normkonform nach DIN EN 1717 und DIN 1988-100
  • Physikalische Trennung mit freiem Auslauf Typ AB
  • Integrierte Pumpe und automatische Nachspeisung auch mit Invertertechnologie
  • Kompakte Bauweise – wandhängend oder bodenstehend
  • Hohe Förderleistung und zuverlässiger Trockenlaufschutz 3-20m³/h sind kein Problem

Ob für Regenwassernutzung, Viehtränken, Hydranten oder gewerbliche Anwendungen – hier finden Sie leistungsstarke Sicherheitstrennstationen von für Ihren Einsatzzweck.

Schützen Sie Ihr Trinkwasser mit einer professionellen Sicherheitstrennstation Kategorie 5.



INFO! Die Installation einer Sicherheitstrennstation (oder einer vergleichbaren Einrichtung mit „freiem Auslauf“) ist überall dort gesetzlich vorgeschrieben, wo Trinkwasser mit Flüssigkeiten der 

Kategorie 5 in Kontakt kommen könnte.

Die rechtliche Grundlage bilden die DIN EN 1717 in Verbindung mit der nationalen Ergänzungsnorm DIN 1988-100 sowie die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Kategorie 5 definiert Flüssigkeiten, die eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch mikrobielle oder virale Erreger (Viren, Bakterien, Pilze) darstellen.

Hier sind die wichtigsten Einsatzbereiche, in denen eine solche Trennstation (Typ AA oder AB) zwingend erforderlich ist:

1. Landwirtschaft und Tierhaltung

  • Viehtränken: In Ställen für Rinder, Schweine oder Geflügel. Da Tiere direkt aus den Becken trinken, können Keime über den Zulauf zurück in das Trinkwassernetz gelangen (Rückverkeimung).

  • Reiterhöfe und Zoos: Tränken und Reinigungsstationen für Tiere.

2. Garten- und Landschaftsbau

  • Unterflur-Bewässerung: Da die Regner im Boden versenkt sind, kann bei Unterdruck verschmutztes Oberflächenwasser (mit Dünger, Kot oder Bodenbakterien) eingesaugt werden.

  • Regenwassernutzung: Anlagen, die Regenwasser für die Toilettenspülung oder Gartenbewässerung nutzen, müssen strikt physikalisch vom Trinkwasser getrennt sein.

  • Teiche und Wasserspiele: Automatische Nachfüllsysteme für Zierteiche oder öffentliche Brunnen.

3. Medizinische und hygienische Einrichtungen

  • Zahnarztpraxen: Absicherung der Behandlungsstühle.

  • Labore und Pathologien: Überall dort, wo Probenmaterial oder biologische Arbeitsstoffe mit Wasseranschlüssen in Berührung kommen.

  • Schlachthöfe und Fleischereien: Reinigungssysteme in Bereichen mit hohem Infektionsrisiko.

  • Bestattungsunternehmen: Speziell bei der Nutzung von Hydroaspiratoren.

4. Gewerbe und Industrie

  • Autowaschanlagen: Aufgrund der hohen Keimbelastung im Kreislaufwasser.

  • Wäschereien: Vor allem bei Anlagen, die mit potenziell infektiöser Wäsche (Krankenhauswäsche) arbeiten.

  • Löschwasseranlagen: Wenn Trinkwasser als Löschwasser in Systemen mit stagnierendem Wasser (z. B. Wandhydranten) bereitgehalten wird, ist oft eine Trennstation nötig, um Verkeimung im Standrohr zu verhindern.


Warum reicht ein einfacher Systemtrenner (BA) nicht aus?

Flüssigkeiten der Kategorie 4 (giftige Stoffe) können oft noch mit einem mechanischen Systemtrenner (Typ BA) abgesichert werden. Bei Kategorie 5 (biologische Gefahr) ist jedoch das Risiko der Rückverkeimung zu hoch. Bakterien können sich theoretisch durch mechanische Ventile hindurchbewegen. Nur der freie Auslauf – also eine physische Luftstrecke zwischen Trinkwasserzulauf und dem Behälter – bietet hier absolute Sicherheit.

Wichtiger Hinweis für Betreiber

Es gibt für diese Vorschriften keinen Bestandsschutz. Wenn Sie eine Anlage betreiben (z. B. eine alte Unterflurbewässerung), die nicht nach diesen Normen abgesichert ist, haften Sie im Falle einer Kontamination des öffentlichen Netzes persönlich.


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